Selbstverantwortete Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz und Pflegebedarf
Wenn ein Angehöriger an Demenz erkrankt oder pflegebedürftig wird, stellt sich im Lauf der Zeit die Frage danach, ob die häusliche Pflege weiter geleistet werden kann oder eine andere Lösung erforderlich ist.
Wohngemeinschaften stellen hier eine Alternative gegenüber dem Pflegeheim oder häuslicher Pflege dar. Das Konzept der Wohngemeinschaft basiert auf dem Grundgedanken, dass ein Zusammenleben in einer Gemeinschaft der Einsamkeit des Einzelnen entgegenwirkt, vorhandene Kompetenzen stabilisiert und verlorene Fähigkeiten reaktiviert. Das Leben in einer kleinen Gruppe bietet darüber hinaus die Möglichkeit, den Tagesablauf den individuellen Erfordernissen und Wünschen der Einzelnen anzupassen.
In den Wohngemeinschaften steht Wohnen und Leben im Vordergrund. Die Bewohner sollen sich heimisch fühlen. Dafür werden Zimmer und Gemeinschaftsräume soweit möglich mit den eigenen Möbeln der Bewohner ausgestattet und von den Angehörigen nach deren Geschmack gestaltet.
Die Gemeinschaft wählt gemeinsam einen ambulanten Betreuungs- und Pflegeanbieter und beschließt gemeinsame Freizeitgestaltung.
Wie in jeder Gruppe ist es gut, wenn man sich auf gemeinsame Regeln und Verfahrensweisen verständigt. Daher gibt es einen Vertrag, den die Angehörigen untereinander schließen. Damit bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Es werden Verabredungen getroffen darüber
- wie die Räumlichkeiten aufgeteilt werden;
- ob eine Rücklage gebildet wird;
- wie das Leben in der Wohngemeinschaft organisiert sein soll;
- unter welchen Bedingungen jemand einziehen darf;
- welche negativen Kriterien erfüllt sein müssten, um einen Bewohner den weiteren Verbleib in der Wohngemeinschaft zu verwehren.
- Zusätzlich sind in der Wohngemeinschaft Ergo- und Physiotherapeuten, Betreuungskräfte und Ehrenamtliche tätig. Sie werden gemeinschaftlich oder nach individuellem Bedarf beauftragt.
Der Weg in die Wohngemeinschaft
Wenn Sie sich für einen Platz in der Wohngemeinschaft interessieren, können Sie uns direkt oder durch unseren Beistand kontaktieren. Wenn in der Wohngemeinschaft gerade ein Platz frei ist, nimmt der Ansprechpartner der Wohngemeinschaft den Kontakt zu Ihnen auf. Wenn zurzeit kein Platz frei ist, werden Ihre Daten in die allgemeine Interessentenliste aufgenommen. Sobald in der Wohngemeinschaft ein Platz frei wird, werden Sie kontaktiert. Danach können Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren und sehen sich die Wohngemeinschaft in Ruhe an. Eine Besichtigung der WG ist in der Regel nur bei einem freien Platz möglich.
Wenn es Ihnen und Ihrem Angehörigen in der Wohngemeinschaft gefällt, beantragen Sie danach für Ihren Angehörigen die Aufnahme in die GbR. Mit der Aufnahme in die GbR tritt ihr Angehöriger der Satzung der GbR und der Rahmenvereinbarung mit dem Pflegedienst bei. Er verpflichtet sich, allen damit verbundenen Verpflichtungen nachzukommen. Mit dem Pflegedienst werden zusätzlich individuelle Betreuungs- und Pflegeverträge abgeschlossen.