Die Kosten für die Wohngemeinschaft setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Kosten der Wohngemeinschaft günstiger sind als in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Kosten des Lebens in der Gemeinschaft:
- Miete inkl. Nebenkosten für das Zimmer plus anteilige Gemeinschaftsflächen;
- Kaution;
- Haushalts-/Servicegeld für Strom und Telefon, Lebensmittel, Reinigungsmittel, Mitarbeiter der GbR etc.
Kosten für Betreuung und Pflege:
- Der Pflegedienst rechnet Pflege- und Betreuungsleistungen direkt mit der Pflegekasse des Bewohners ab. Das monatliche Budget ("Pflegesachleistungen") richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Bei Überschreitung des Budgets können zusätzliche Kosten anfallen.
- Leistungen der Behandlungspflege (z.B. Insulinspritzen) werden nach Verordnung erbracht und ebenfalls direkt mit der Kasse abgerechnet;
- Betreuungsleistungen können im Rahmen der niedrigschwelligen Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI abgerechnet werden.